Am 01.07.2024 trat die neue Hundehalterverordnung (HundehVO) des Landes Brandenburg in Kraft. Jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, ist der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Das gilt unabhängig von der Hundesteueranmeldung! Mit den neuen Formularen können Sie den Hund sowohl ordnungsbehördlich als auch steuerlich anmelden. Bitte nutzen Sie auf der Internetseite des Amtes Schenkenländchen den Reiter Verwaltung -> Dienstleistung -> Ordnung und Sicherheit -> Hundehaltung oder klicken Sie auf diesen Link. Hier finden Sie Informationen sowie das Formular für die Anmeldung.
Durch die Mitglieder des Amtsausschusses wurde diesbezüglich am 27.02.2025 angeregt, dass die Erhebung der Verwaltungsgebühren bis zum 30.06.2025 ausgesetzt wird. Erst ab dem 01.07.2025 wird in diesem Zusammenhang für die Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 30 € fällig.
Anmerkung: Das betrifft auch Zweitwohnsitz, wenn Sie z.B. in Sachsen wohnen und dort Hundesteuer zahlen, muss der Hund dennoch im Amt Schenkenländchen ordnungsbehördlich angemeldet werden.