In den letzten Tagen sind im Landkreis Dahme-Spreewald die Meldungen über verendete Wildvögel in auffälliger Zahl angestiegen. Dies hat die lokale Veterinärbehörde veranlasst, eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung zu erlassen. Ab dem 29. Oktober 2025 gilt im gesamten Kreisgebiet eine verbindliche Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen – zusätzlich sind Veranstaltungen mit Geflügel untersagt.
Was bedeutet das konkret für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter?
- Ihr Geflügel darf nicht mehr im freien Auslauf gehalten werden. Alle Tiere müssen sicher in geschlossenen Ställen oder abgesicherten Ausläufen untergebracht sein, sodass ein Kontakt von Wildvögeln ausgeschlossen werden kann.
- Futter, Einstreu und Wasser für Ihr Geflügel müssen so gelagert bzw. bereitgestellt sein, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Regenwasser darf nicht als Tränkwasser verwendet werden.
- Beim Betreten des Stalls sollte nur eigens dafür vorgesehenes Schuhwerk oder Überziehschuhe getragen werden (z. B. Schuhüberzieher). Kleidungs- und Schuhwechsel vor dem Stall sind dringend empfehlenswert.
- Alle verendet aufgefundenen Wildvögel sind umgehend beim Veterinäramt zu melden. Diese Tiere können eine Infektionsquelle darstellen. Eine frühzeitige Meldung ist wichtig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Warum sind diese Maßnahmen notwendig?
Das Virus, das die Geflügelpest (auch „Vogelgrippe“) auslöst, kann bei Wildvögeln auftreten und wird auf Haus- und Nutzgeflügel übertragen. Besonders bei hoher Wildvogeldichte und bei Zugbewegungen besteht ein erhöhtes Risiko — genau wie es derzeit im Landkreis beobachtet wird. Nur durch konsequente Hygienemaßnahmen und Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen kann ein Übertritt des Erregers auf Nutzgeflügelbestände verhindert werden.
Für Sie als Halterin oder Halter – unsere Empfehlung
- Prüfen Sie Ihren Stall und Auslauf daraufhin, ob Wildvogelkot oder –zugang ausgeschlossen werden kann. Firmer Zaun oder geschlossener Stall sind hier ideal.
- Kontrollieren Sie Lagerplätze für Futter, Einstreu und Wasser — Wildvögel dürfen dort keinen Zugang haben.
- Wechseln Sie beim Betreten des Geflügelbereichs wie empfohlen Schuhwerk oder benutzen Sie Schutzequipment, – insbesondere, wenn Sie im Freien unterwegs waren.
- Achten Sie auf Symptome bei Ihrem Geflügel: plötzlich steigende Verluste, Atemnot, Federverlust, ungewöhnliches Verhalten – melden Sie diese unverzüglich dem Veterinäramt.
- Informieren Sie Freunde und Nachbarn mit Geflügelhaltung über die Maßnahme und tauschen Sie sich aus – gemeinsam erhöhen Sie den Schutz für alle Geflügel-Bestände im Kreis.
Was gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Für den Konsum von Geflügelprodukten — Fleisch, Eier — besteht nach Angaben der Behörden derzeit kein Gesundheitsrisiko, sofern sie sachgerecht verarbeitet werden. Das zuständige Referenzinstitut hat bestätigt, dass relevante Viren bei ausreichender Erhitzung (z. B. +70 °C) unschädlich gemacht werden.
Ihr Ansprechpartner
Für weitere Fragen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landkreises.
Quelle: Dahme-Spreewald.de